Allgemeine Geschäftsbedingungen (Werbung)

Geltungsbereich und Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der We Charge GmbH, Untermattstrasse 10a, 8805 Richterswil, (nachfolgend „We-charge“) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen von We Charge mit ihren Partnern.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesen AGB bei Personenbezeichnungen und besonderen Hauptwörtern die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbe- handlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

Vertragsabschluss

Der Werbevertrag zwischen dem Werbekunden und der We-charge kommt entweder mündlich durch telefonischen Vertragsabschluss mit Tonbandaufzeichnung und anschliessender schriftlicher Ausfertigung des Werbevertrages und/oder durch schriftliche Unterzeichnung des Werbevertrages durch den Werbekunden zustande. Der Werbekunde stimmt einer Tonbandaufzeichnung und Verwertung zu Beweiszwecken ausdrücklich zu. we-charge hat das Recht, nach Prüfung der Vertragsangaben des Werbekunden vom Werbevertrag ohne Angabe von Gründen innert 10 Arbeitstagen nach Vertragsabschluss zurückzutreten.

Vertragsgegenstand

Durch den Vertragsabschluss erwirbt der Werbekunde von der We-charge das entgeltliche und nicht-exklusive Recht, für den vereinbarten Zeitraum an den vereinbarten Standorten der Standortgeber auf einem Werbeplatz der Bildschirme von der we-charge gmbh oder denjenigen der Partnerunterneh- men der we-charge(«Partner») Werbung zu schalten. Die Bildschirme verbleiben dabei im Eigentum der we-charge GmbH oder dem Partner. Vom Vertragsgegenstand ausdrücklich ausgeschlossen ist Werbung mit Inhalten oder für Produkte, die we-charge, den Partner oder den Standortgeber in irgendeiner Weise konkurrenzieren oder welche sittenwidrig sind. In diesen Fällen hat we-charge, der Partner und/oder der Standortgeber das Recht, solche Werbung schriftlich zu untersagen bzw. die Aufschaltung zu verweigern. Der Betrieb des Werbenetzwerkes von we-charge bzw. dem Partner ist auf zuverlässige und hohe Verfügbarkeit (min- destens 90%) der Leistung ausgelegt. we-charge bietet jedoch keinerlei Gewähr für eine störungsfreie Ausstrahlung der Werbung.

Kosten

Das Entgelt für die vereinbarte Werbung ist vom Werbekunden jeweils vor Werbebeginn im Voraus an we-charge zu überweisen. Bei nicht vollständig überwiesenem Werbeentgelt (auch eines Teilzahlungsbetrages) hat we-charge das Recht, das Vertragsverhältnis ohne weitere Verpflichtungen für we-charge fristlos zu beenden, die Gesamtforderung in Rechnung zu stellen bzw. die Werbung zu deinstallieren. We-charge behält sich in diesem Falle das Recht vor, weitergehende Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Für Mahnungen kann eine Umtriebs- Entschädigung von CHF 20 eingefordert werden.Das Aufspielen von Werbung auf Bildschirme und die damit verbundenen Kosten trägt die We-Charge. Das mehrmalige Wechseln der Werbung ist bis zu 3-mal
möglich. Damit soll dem Werbekunden die Möglichkeit gegeben werden, Aktionen, Saisonverkäufe, Kampagnen etc. unterschiedlich zu bewerben. Die für das Aufstellen, den laufenden Betrieb, den Unterhalt, die Wartung und die Reparatur der Bildschirme entstehenden Kosten trägt We-charge bzw. der Partner während der gesamten Vertragslaufzeit.

Pflichten des Werbekunden

Damit die Werbung zeitgerecht aufgeschaltet werden kann, muss der Werbekunde die benötigten Materialien im richtigen Format zeitgerecht zur Verfügung stellen. Es handelt sich bei der Screenwerbung um eine einfache Bildabfolge ohne Ton. D.h. Dateien oder fertige Videos sind spätestens 10 Kalendertage vor dem Startdatum der Werbung an we-charge einzusenden. Schickt der Werbekunde das benötigte Material zur Erstellung der Werbung nicht rechtzeitig an we-charge ein (die Beweispflicht obliegt dem Werbekunden), so ist der Werbekunde dennoch ab dem vereinbarten Startdatum zur Zahlung des gesamten Entgelts und Einhaltung des Vertrages verpflichtet. Der Werbekunde hat insbesondere keinen Anspruch auf eine Anpassung der Vertragslaufzeit oder Rückerstattung bereits bezahlter Beträge.

Haftung und Verantwortung des Werbekunden

Der Werbekunde bestätigt mit Vertragsunterzeichnung, dass er sämtliche erforderlichen Rechte an den we-charge zur Verfügung gestellten Daten besitzt und frei und uneingeschränkt darüber verfügen kann. Der Werbekunde verpflichtet sich, we-charge von sämtlichen Ansprüchen Dritter schadlos zu halten und sämtliche Kosten (inkl. Abwehrkosten) zu übernehmen, soweit we-charge aufgrund der Verwendung der Materialien ein Schaden entsteht. we-charge übernimmt keinerlei Haftung aufgrund von verspäteter oder fehlerhaft aufgeschalteter Werbung sowie bei Unmöglichkeit der Leistung. Die Haftung von we-charge für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

Pflichten von We Charge

We-charge verpflichtet sich, die vom Kunden erworbenen Werbeanzeigen auf den Screens zu schalten. Wir setzen alles daran, sicherzustellen, dass die Anzeigen optimal präsentiert werden, indem wir sie alle 3 Minuten mehr als 400 Mal am Tag abspielen. Wir bemühen uns, sicherzustellen, dass die Anzeigen rechtzeitig aktualisiert werden und den vereinbarten Qualitätsstandards entsprechen. Unser Ziel ist es, eine effektive und ansprechende Plattform für die Präsentation der Werbung zu bieten.
8.Schlussbestimmungen
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ein integraler Bestandteil des Werbevertrages. Der Werbevertrag mitsamt Geschäftsbe- dingungen unterliegt ausschliesslich Schweizer Recht, unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Bestimmungen sowie unter Ausschluss des UN-Kauf- rechts (CISG). We-charge hat das Recht, den Werbekunden auch an seinem Sitz zu belangen. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

Der Gerichtsstand ist Zürich. Richterswil, 25. Oktober 2023 AGB We Charge GmbH