Allgemeine Geschäftsbedingungen
we-charge GmbH
I. Einleitung
1. Geltungsbereich, Geltungsdauer
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für sämtliche Verträge (nachfolgend „Verträge“ oder einzeln “Vertrag” genannt) der WeCharge GmbH (CHE-282.713.107) und ihrer verbundenen Unternehmen (nachfolgend alle zusammen „we-Charge“ genannt) mit ihren Kunden (nachfolgend «Vertragspartner» genannt), unabhängig von Inhalt und der Rechtsnatur der Verträge, welche unter anderem Beratungs-, Seminar-, VideoCreator, Digital Signage und weitere Dienstleistungen sowie Handel mit Hard und Software (nachfolgend „Leistungen“ genannt) umfassen.
1.2. Die Verträge kommen erst mit der schriftlichen und/oder einer elektronischen Unterschrift (eSignature) durch beide Parteien zustande, welche zwingend die Zustimmung zu den Leistungen, der Vergütung und den AGB beinhaltet.
1.3. Die Leistungen von WeCharge erfolgen auf Grundlage dieser AGB. Sofern die Verträge der WeCharge mit dem Vertragspartner zusätzliche oder ersetzende Bestimmungen enthalten, die von den AGB teilweise oder gänzlich abweichen, gehen die individuellen Bestimmungen den AGB vor. Abweichende oder zusätzliche Bedingungen seitens des Vertragspartners sind nur dann wirksam, wenn sie von WeCharge schriftlich bestätigt wurden.
1.4. Die AGB finden auf die aktuellen und zukünftigen Verträge Anwendung. Eine aktuelle Fassung der gültigen AGB findet sich auf der Homepage der WeCharge und ist auch den Vertragsunterlagen angefügt.
1.5. Jegliche Änderungen der bestehenden AGB werden dem Vertragspartner schriftlich unter der hinterlegten E-Mail-Adresse mitgeteilt. Die Änderungen gelten als genehmigt, sofern der Vertragspartner nicht innerhalb einer Frist von zehn (10) Werktagen nach Versand, seinen Einwand schriftlich mitteilt.
2. Sorgfaltspflicht, Mitwirkung des Vertragspartners und Geheimhaltung2.1. WeCharge verpflichtet sich, die Leistungen mit grösster Sorgfalt zu erbringen. Die WeCharge behält sich das Recht vor, nach Abschluss eines Vertrages die besprochenen Leistungen anzupassen oder von diesen abzuweichen soweit die Änderungen oder Abweichungen handelsüblich oder unwesentlich sind und keinen garantierten Vertragsinhalt betreffen.
2.2. Der Vertragspartner verpflichtet sich, sämtliche für die Durchführung der getroffenen Vereinbarung notwendigen Mitwirkungshandlungen vorzunehmen und WeCharge im Rahmen der Vereinbarung vollumfänglich zu unterstützen, insbesondere Daten und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Allfällige Kosten, die aus der Erfüllung der Mitwirkungspflichten durch den Vertragspartner anfallen, werden von diesem allein getragen. Entsteht für WeCharge ein Mehraufwand, weil der Vertragspartner seiner Mitwirkungspflicht nicht oder nur unvollständig nachgekommen ist, werden diese dem Vertragspartner durch WeCharge zusätzlich in Rechnung gestellt.
2.3. Im Falle einer Nichterfüllung oder wesentlichen Verletzung der Mitwirkungspflicht des Vertragspartners, ist WeCharge nicht weiter zur Erbringung ihrer Leistungen verpflichtet.
2.4. Im Falle einer besonderen Dringlichkeit ist WeCharge berechtigt, dem Vertragspartner eine angemessene Frist zur Genehmigung zu erteilen. Erfolgt innerhalb der gesetzten Frist keine Reaktion durch den Vertragspartner, gilt die Genehmigung als erteilt.
2.5. Die Parteien verpflichten sich, sich gegenseitig frühzeitig und umfassend über eintretende Umstände zu informieren, die von Bedeutung für die Erbringung der Leistungen sein können.
2.6. Der Vertragspartner anerkennt ausdrücklich, dass die rechtliche Verantwortung für die Verwendung von Leistungen der WeCharge in jedem Fall beim Vertragspartner liegt. Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbs-, marken- und urheberrechtlichen Vorschriften, ist ausschliesslich der Vertragspartner verantwortlich. Jegliche Haftung der WeCharge für in diesem Zusammenhang entstehende Ansprüche, die gegen den Vertragspartner erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen; insbesondere haftet WeCharge nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Vertragspartners sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.
2.7. Die von WeCharge übermittelten oder zur Verfügung gestellten Unterlagen in papier- oder elektronischer Form, Videos, Offerten, Entwürfe und Konzeptvorschläge bleiben Eigentum von WeCharge und sind urheberrechtlich geschützt. Eine Verwendung durch den Vertragspartner ist nur im Rahmen des Vertragsinhaltes gestattet. Die Weitergabe an Dritte sowie die Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwendung ist ohne ausdrückliche Zustimmung von WeCharge nicht zulässig.
2.8. Sowohl WeCharge als auch der Vertragspartner verpflichten sich, die ihnen gegenseitig zukommenden Informationen und Unterlagen geheim zu halten, nicht weiterzuverbreiten, weder teilweise noch ganz an Aussenstehende weiterzugeben, zugänglich zu machen oder für Aussenstehende zu verwenden. Involvierte Mitarbeiter und Dritte müssen über die Geheimhaltungspflicht informiert und in geeigneter Weise in diese eingebunden werden. Die Geheimhaltungspflicht beginnt mit der ersten Kontaktaufnahme und bleibt über die Dauer einer allfälligen Zusammenarbeit hinaus bestehen.
3. Haftung
3.1. Die vertragliche und ausservertragliche Haftung von WeCharge ist gegenüber dem Vertragspartner ausgeschlossen, ausgenommen für Schäden, welche vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden.
3.2. Die Haftung von WeCharge für Mangelfolgeschäden und für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ist ausgeschlossen.
3.3. Der Vertragspartner verpflichtet sich, WeCharge von allen Ansprüchen Dritter schadlos zu halten und haftet gegenüber WeCharge für sämtliche Schäden, die durch Vertragsverletzungen oder rechtswidrigen Einsatz von Leistungen der WeCharge durch den Vertragspartner entstanden sind.
3.4. Der Vertragspartner hat etwaige Schäden, welche durch die Handlung von WeCharge entstanden sein sollen, unverzüglich schriftlich innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Eintritt und Kenntnis des Schadenfalls der WeCharge zu melden.
3.5. Der Vertragspartner kann gegenüber WeCharge nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen geltend machen. Eine Minderung der Vergütung oder Rückbehalt der Vergütung kann der Vertragspartner nur verlangen, insoweit ihm dies aus dem Vertrag zusteht.
II. WeCharge
4. Umfang der Leistungen, Zahlungsmodalitäten, Konkurrenzverbot
4.1. Unter ihrer Marke WeCharge bietet die WeCharge ihren Vertragspartnern Servicedienstleistungen, die das gesamte Online Multichannel Marketing, welches benötigt wird, um sich ein eigenes Offline und Onlinegeschäft aufzubauen und zu einer etablierten Brand weiterzuentwickeln.
4.2. Der Vertragspartner verpflichtet sich, den Inhalt der WeCharge nur gemäss dem Inhalt des Vertrags zu nutzen. Die Höhe der Vergütung und Vertragsdauer richten sich nach dem Vertrag. WeCharge behält sich das Recht einer fristlosen Kündigung vor, wenn der Vertragspartner Zahlungen nicht fristgemäss leistet oder über den Vertragspartner ein Konkursverfahren oder eine Nachlassstundung eröffnet wird oder ein erhebliches Risiko einer Zahlungsunfähigkeit des Vertragspartners besteht.
4.3. Nach Abschluss des Vertrags schuldet der Vertragspartner die Vergütung in vollem (100%) Umfang. Die Zahlungsbedingungen, inkl. allfällige Ratenzahlungen, werden im Vertrag vereinbart.
4.4. Bei einer Kündigung des abgeschlossenen Vertrages innerhalb der ersten 24 Stunden nach Vertragsabschluss wird auf die Vergütung in vollem (100%) Umfang verzichtet und stattdessen 15% des abgeschlossenen Vertragsvolumens als Stornogebühr in Rechnung gestellt. Diese Rechnung ist innert 7 Tagen zu begleichen.
4.5. Bei einer Kündigung des abgeschlossenen Vertrages innerhalb der ersten sieben (7) Tage nach Vertragsabschluss wird auf die Vergütung in vollem (100%) Umfang verzichtet und stattdessen 30% des abgeschlossenen Vertragsvolumens als Storno- und Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt. Diese Rechnung ist innert 7 Tagen zu begleichen.
4.6. Bei Zahlungseingang schuldet der Vertragspartner die Vergütung in vollem (100%) Umfang. Der abgeschlossene Vertrag ist somit nicht kündbar. Dies gilt auch dann, wenn die Kündigung im zeitlichen Rahmen von Punkt 4.4 oder 4.5 eintrifft.
4.7. Die WeCharge hat keinen Einfluss darauf, wie der Vertragspartner das erworbene Wissen für sein Geschäft verwendet und umsetzt (vgl. auch Ziff. 2.6). Dies liegt in der alleinigen Verantwortung des Vertragspartners. Ohne Zustimmung der WeCharge dürfen keinen Hinweis beim Geschäftsmodell des Vertragspartner auf WeCharge enthalten.
III. Zahlungsarten/Mahngebühren
5. Zahlungsoptionen
5.1. Alle Leistungen sind im Voraus innert sieben Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Im Falle eine verspätete Bezahlung ist WeCharge berechtigt Mahngebühren gemäss Gebührentabelle zu verrechnen.
5.2. WeCharge hat das Recht, zur Abwicklung dieses Vertrags Dritte beizuziehen. WeCharge hat ausserdem das Recht, dieses Vertragsverhältnis oder alle Forderungen aus diesem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen bzw. an Dritte abzutreten. Wird bei Zahlungsrückständen ein Dritter mit dem Inkasso beauftragt, können weitere Gebühren bzw. Kosten gemäss Gebührentabelle des (VSI) Verband Schweizerischer Inkassotreuhandinstitute anfallen.6. GebührentabelleJahreszins (Teilzahlungen und Verzug): 12%PostFinance-Einzahlungsgebühr (Bareinzahlungen am Postschalter): gemäss aktuellem Posttarif*Rechnungskopie: CHF 10.-Erinnerung: CHF 0.-Mahnung: CHF 28.-Mahnung: CHF 38.-Adress- und Zahlungsnachforschung: CHF 16.-7. Teilzahlungoption/Bonitätprüfung nach Art. 12 Konsumkreditgesetz (KKG)7.1. Mit unserem Drittanbieter wird ein Zahlungsinstrument für die Teilzahlung für unsere Vertragspartner zur Verfügung gestellt, vergleichbar mit einer Kredit- bzw. Kundenkarte, allerdings ohne Aushändigung einer Plastikkarte.
7.2. Die vom Vertragspartner beantragte Teilzahlungsoption kommt rechtsgültig zu Stande, sofern die Kreditfähigkeitsprüfung (Art. 30 KKG) erfolgreich war und der Drittanbieter die Annahme des Antrags bestätigt hat.IV. Änderungen8. WeCharge ist berechtigt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit durch schriftliche Mitteilung an den Vertragspartner mit einer Frist von 20 Tagen zu ändern. Die Änderung gilt als akzeptiert, wenn der Vertragspartner nicht innerhalb von 10 Tagen nach deren Erhalt Einspruch dagegen erhebt. Falls der Vertragspartner die vorgeschlagene(n) Änderung(en) nicht akzeptiert, können der Vertragspartner und WeCharge den Vertrag jeweils mit sofortiger Wirkung und ohne Entschädigung kündigen.
V. Schlussbestimmungen
9. Eigenwerbung
9.1. Zu Eigenwerbezwecken und zur Teilnahme an Auszeichnungen ist WeCharge berechtigt, das Logo des Vertragspartners zweckdienlich zu verwenden.9.2. WeCharge darf den Vertragspartner nach erfolgreichem Abschluss der Leistungen auf einer Referenzliste aufführen, sofern nichts anderes vereinbart und es nicht als unzumutbar für den Vertragspartner erachtet wurde.
10. Datenschutz
10.1. Sofern in einem Vertrag nicht etwas anderes vereinbart wurde, gelten die Datenschutzbestimmungen von WeCharge - https://www.we-charge.ch/agb
11. Mitarbeiterschutz und Abwerbeverbot
11.1. Der Vertragspartner verpflichtet sich, weder unmittelbar noch mittelbar Mitarbeiter von WeCharge oder von ihr eingesetzte Dritte abzuwerben oder direkte Vertragsbeziehungen zu ihnen zu begründen.11.2. Verletzt der Vertragspartner diese Verpflichtung, so zahlt er in jedem Falle der Verletzung eine Vertragsstrafe in Höhe von CHF 50’000.00.
12. Force Majeure
12.1. WeCharge haftet nicht für Schäden infolge von Leistungsausfall und Leistungsverzögerungen, die aufgrund unvorhersehbarer, von WeCharge nicht zu vertretender Ereignisse (höhere Gewalt) entstanden sind.
13. Salvatorische Klausel
13.1. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit dieser AGB im Übrigen nicht.
14. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
14.1. Anwendbar ist ausschliesslich schweizerisches Recht.
14.2. Vor einem gerichtlichen Verfahren ist ein Mediationsverfahren zu durchlaufen.14.3. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der WeCharge AG.
Anlage zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Haftung und VersicherungWeCharge übernimmt die Haftung für Schäden, die direkt auf Mängel oder fehlerhafte Funktion der zur Verfügung gestellten Powerbank-Stationen sowie der einzelnen Powerbanks zurückzuführen sind, sofern diese nicht durch unsachgemässe Nutzung oder grob fahrlässiges Verhalten des Partners oder Dritter verursacht wurden.Eigentumsvorbehalt und SchutzrechteDas Eigentum an den Powerbank-Stationen und Powerbanks verbleibt dauerhaft bei WeCharge.Werbebestimmungen und MitwirkungspflichtenDer Partner erklärt sich ausdrücklich mit der Anbringung von Drittwerbung auf den Powerbank-Stationen einverstanden.Abrechnung und ZahlungsbedingungenWeCharge verpflichtet sich, dem Partner jährlich eine detaillierte Abrechnung über die erzielten Umsätze aus Vermietung und Werbung vorzulegen.DatenschutzWeCharge und der Partner verpflichten sich, personenbezogene Daten ausschliesslich für den Vertragszweck zu verwenden.Kündigung, Rückgabepflichten und VertragsstrafeNach Kündigung des Vertrags ist der Partner verpflichtet, die ihm überlassenen Powerbank-Stationen und Powerbanks vollständig zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe ist eine Vertragsstrafe in Höhe von CHF 50,- pro Tag und Station zu zahlen. Vertraulichkeit Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen geheim zu halten.Salvatorische KlauselSollten einzelne Bestimmungen dieser Anlage unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Gerichtsstand und anwendbares RechtGerichtsstand ist der Sitz von WeCharge in Richterswil. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
Letzte Änderung vorgenommen am 01.05.2025, Richterswil (ZH)