1. Geltungsbereich und Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der We Charge GmbH, Untermattstrasse 10a, 8805
Richterswil, (nachfolgend „We Charge“) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen von We Charge
mit ihren Partnern.
We Charge bietet ihren Partnern Powerbank-Stationen zur Aufstellung an. An diesen Stationen können
Kunden über eine entsprechende App gegen eine Gebühr Powerbanks ausleihen. Zudem können Wer-
betreibende an den Powerbank-Stationen Werbung schalten oder Informationen anbringen.
Als Partner wird jede natürliche und juristische Person bezeichnet, welche einwilligt, Powerbank-Sta-
tionen in ihrem Laden oder auf ihrem Grund aufzustellen und zu betreiben.
Diese AGB gelten ausschliesslich. Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen AGB abweichende
Bedingungen bedürfen zu ihrer Geltung der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch We Charge.
Der Partner bestätigt bei der bei Vertragsschluss mit We Charge, diese AGB umfassend anzuerkennen.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesen AGB bei Personenbezeichnungen und besonderen
Hauptwörtern die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbe-
handlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe
und beinhaltet keine Wertung.
2. Informationen von We Charge
Prospekt- und Werbematerial sowie Online-Werbung von We Charge beinhalten Informationen über
Powerbank-Stationen, deren Aufstellung und Betrieb. Preis- und Angebotsänderungen sowie techni-
sche Änderungen bleiben vorbehalten. Alle Angaben (Beschreibungen, Abbildungen, Filme, Masse, Ge-
wichte, technische Spezifikationen und sonstige Angaben, ausser Preise) sind unverbindlich und stellen
insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften oder Garantien dar, ausser es ist explizit anders
vermerkt. We Charge bemüht sich, sämtliche Angaben und Informationen korrekt, vollständig, aktuell
und übersichtlich bereitzustellen, jedoch kann We Charge weder ausdrücklich noch stillschweigend
dafür Gewähr leisten.
3. Vertragsabschluss
Der Vertragsabschluss kommt durch die Akzeptanz der Offerte von We Charge durch den Partner zu
den jeweils kommunizierten Konditionen zustande. Der Vertrag kommt ferner zustande, wenn der
Partner Powerbank-Stationen von We Charge in seiner Verantwortung aufstellt.
4. Vergütung
We Charge stellt dem Partner kostenlos die Powerbank-Station zum Aufstellen zur Verfügung. Der
Partner übernimmt die Stromkosten.
Der Partner erhält 20 % des Nettoumsatzes aus der Vermietung der Powerbanks und 10 % des Netto-
umsatzes aus der auf dieser Station geschalteten Werbung.
Über die Provision wird jährlich abgerechnet. Sie wird dem Partner in der Regel bis jeweils Ende Januar
des Folgejahres auf das von ihm angegebene Konto ausbezahlt. Der Partner erhält eine detaillierte
Abrechnung.
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5. Pflichten von We Charge
Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung erfüllt We Charge ihre Verpflichtung durch das zur Ver-
fügung stellen von und Instandhalten der Powerbank-Station und der einzelnen Powerbanks sowie
durch regelmässige Wartung resp. Instandhaltung der Station und der Powerbanks. Abhandengekom-
mene oder defekte Powerbanks werden jeweils durch We Charge zeitnah kostenlos ersetzt.
We Charge stellt dem Kunden die zur Ausleihe notwendige App über die gängigen App-Stores und
gängigen Smartphones zum kostenlosen Download zur Verfügung.
Der Kundendienst von We Charge steht sowohl dem Partner als auch dem Kunden zu Geschäftszeiten
zur Verfügung.
Das Eigentum an der Powerbank-Station sowie an den einzelnen Powerbanks verbleibt bei We Charge.
We Charge versichert die Station sowie die Powerbanks auf eigene Kosten (Betriebshaftpflichtversi-
cherung).
We Charge besorgt die Bewerbung und die Vermarktung des Angebots auf eigene Kosten.
We Charge hat das ausdrückliche Recht, zur Erledigung ihrer vertragsgemässen Pflichten Hilfspersonen
beizuziehen.
6. Pflichten des Partners
Der Partner ist verpflichtet, die Powerbank-Station im Innen- oder Aussenbereich sichtbar aufzustellen
und während der Öffnungszeiten auf eigene Kosten an das Stromnetz anzuschliessen. Die Platzierung
sowie allfällige Umplatzierungen der Powerbank-Station erfolgt stets in Absprache mit We Charge.
Bei Unregelmässigkeiten oder Problemen informiert der Partner We Charge umgehend.
Der Partner stellt We Charge relevante Kundeninformationen (z.B. Feedbacks) zur Verfügung.
Auf den Powerbank-Stationen wird Werbung von Drittparteien geschaltet. Der Partner erklärt sich aus-
drücklich damit einverstanden. Er kann We Charge eine Blacklist übergeben mit Drittparteien, deren
Werbung er nicht wünscht. We Charge berücksichtigt dies entsprechend.
7. Laufzeit Vertrag
Dieser Vertrag hat unbeschränkte Laufzeit. We Charge und der Partner haben ein jederzeitiges Kündi-
gungsrecht, jeweils auf das Ende eines nachfolgenden Monats.
Nach Vertragsende ist der Partner verpflichtet, die Powerbank-Station samt den noch vorhandenen
Powerbanks entschädigungslos an We Charge herauszugeben. We Charge ist verpflichtet, die betref-
fende Powerbank-Station termingerecht, wie vereinbart, abzuholen.
8. Gewährleistung
We Charge verpflichtet sich, dem Partner eine funktionierende Powerbank-Station zur Verfügung zu
stellen und diese zu warten und funktionstüchtig zu erhalten. Überdies verpflichtet sich We Charge,
fehlende oder defekte Powerbanks regelmässig nachzuliefern resp. zu ersetzen.
Bei den angebotenen Powerbanks ist We Charge gegenüber dem Kunden die Vermieterin. Allfällige
Gewährleistungsansprüche hat der Kunde direkt gegenüber We Charge geltend zu machen. Bei über
die Station vermieteten Powerbanks gewährleistet We Charge dem Kunden, dass diese frei von Män-
geln ist.
Macht der Kunde gegenüber dem Partner Gewährleistungsansprüche geltend, verpflichtet sich We
Charge, den betreffenden Partner vollumfänglich schadlos zu halten.
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9. Haftung
Die Haftung von We Charge richtet sich nach dem schweizerischen Obligationenrecht.
10. Immaterialgüterrechte
Sämtliche Rechte an den Powerbank-Stationen und allfälligen Marken stehen We Charge zu oder We
Charge ist zu deren Benutzung vom jeweiligen Inhaber berechtigt.
Weder diese AGB noch dazugehörige Individualvereinbarungen haben die Übertragung von Immateri-
algüterrechten zum Inhalt, es sei denn, dies werde explizit erwähnt.
11. Änderungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von We Charge jederzeit geändert werden. Die
neue Version tritt durch Mitteilung per E-Mail oder Brief an den Partner in Kraft, wenn der Partner
nicht innert 30 Kalendertagen seit Mitteilung per E-Mail oder Brief widerspricht.
12. Datenschutz
Der Schutz von Personendaten des Partners ist We Charge wichtig. We Charge nimmt das Thema Da-
tenschutz ernst und achtet auf entsprechende Sicherheit. We Charge verarbeitet und pflegt Personen-
daten im Einklang mit den Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG), der Ver-
ordnung zum Bundesgesetz über den Datenschutz (VDSG), des Fernmeldegesetzes (FMG) und, soweit
anwendbar, anderen datenschutzrechtliche Bestimmungen, insbesondere der Datenschutzgrundver-
ordnung der Europäischen Union (DSGVO).
Der Partner ist damit einverstanden, dass We Charge seine Daten zur Durchführung von Werbemass-
nahmen (online oder print) gebraucht, insbesondere um ihm Informationen über Angebote zukom-
men zu lassen.
Der Partner hat die Möglichkeit, diesen Werbezwecken jederzeit zu widersprechen durch schriftliche
Mitteilung an We Charge.
13. Weitere Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig und/oder unwirksam sein,
bleibt die Gültigkeit und/oder Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmun-
gen unberührt. Die ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen werden durch solche ersetzt,
die dem Sinn und Zweck der ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen in rechtswirksamer
Weise wirtschaftlich am nächsten kommen. Das Gleiche gilt bei eventuellen Lücken der Regelung.
Im Falle von Streitigkeiten kommt ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss von
kollisionsrechtlichen Normen zur Anwendung.
Der Gerichtsstand ist Zürich.
Richterswil, 25. Oktober 2023
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