Allgemeine Geschäftsbedingungen
We Charge GmbH


1. Geltungsbereich und Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der We Charge GmbH, Untermattstrasse 10a, 8805
Richterswil, (nachfolgend „We Charge“) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen von We Charge
mit ihren Partnern.
We Charge bietet ihren Partnern Powerbank-Stationen zur Aufstellung an. An diesen Stationen können
Kunden über eine entsprechende App gegen eine Gebühr Powerbanks ausleihen. Zudem können Wer-
betreibende an den Powerbank-Stationen Werbung schalten oder Informationen anbringen.
Als Partner wird jede natürliche und juristische Person bezeichnet, welche einwilligt, Powerbank-Sta-
tionen in ihrem Laden oder auf ihrem Grund aufzustellen und zu betreiben.
Diese AGB gelten ausschliesslich. Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen AGB abweichende
Bedingungen bedürfen zu ihrer Geltung der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch We Charge.
Der Partner bestätigt bei der bei Vertragsschluss mit We Charge, diese AGB umfassend anzuerkennen.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesen AGB bei Personenbezeichnungen und besonderen
Hauptwörtern die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbe-
handlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe
und beinhaltet keine Wertung.
2. Informationen von We Charge
Prospekt- und Werbematerial sowie Online-Werbung von We Charge beinhalten Informationen über
Powerbank-Stationen, deren Aufstellung und Betrieb. Preis- und Angebotsänderungen sowie techni-
sche Änderungen bleiben vorbehalten. Alle Angaben (Beschreibungen, Abbildungen, Filme, Masse, Ge-
wichte, technische Spezifikationen und sonstige Angaben, ausser Preise) sind unverbindlich und stellen
insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften oder Garantien dar, ausser es ist explizit anders
vermerkt. We Charge bemüht sich, sämtliche Angaben und Informationen korrekt, vollständig, aktuell
und übersichtlich bereitzustellen, jedoch kann We Charge weder ausdrücklich noch stillschweigend
dafür Gewähr leisten.
3. Vertragsabschluss
Der Vertragsabschluss kommt durch die Akzeptanz der Offerte von We Charge durch den Partner zu
den jeweils kommunizierten Konditionen zustande. Der Vertrag kommt ferner zustande, wenn der
Partner Powerbank-Stationen von We Charge in seiner Verantwortung aufstellt.
4. Vergütung
We Charge stellt dem Partner kostenlos die Powerbank-Station zum Aufstellen zur Verfügung. Der
Partner übernimmt die Stromkosten.
Der Partner erhält 20 % des Nettoumsatzes aus der Vermietung der Powerbanks und 10 % des Netto-
umsatzes aus der auf dieser Station geschalteten Werbung.
Über die Provision wird jährlich abgerechnet. Sie wird dem Partner in der Regel bis jeweils Ende Januar
des Folgejahres auf das von ihm angegebene Konto ausbezahlt. Der Partner erhält eine detaillierte
Abrechnung.
AGB We Charge GmbH 1| 3
5. Pflichten von We Charge
Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung erfüllt We Charge ihre Verpflichtung durch das zur Ver-
fügung stellen von und Instandhalten der Powerbank-Station und der einzelnen Powerbanks sowie
durch regelmässige Wartung resp. Instandhaltung der Station und der Powerbanks. Abhandengekom-
mene oder defekte Powerbanks werden jeweils durch We Charge zeitnah kostenlos ersetzt.
We Charge stellt dem Kunden die zur Ausleihe notwendige App über die gängigen App-Stores und
gängigen Smartphones zum kostenlosen Download zur Verfügung.
Der Kundendienst von We Charge steht sowohl dem Partner als auch dem Kunden zu Geschäftszeiten
zur Verfügung.
Das Eigentum an der Powerbank-Station sowie an den einzelnen Powerbanks verbleibt bei We Charge.
We Charge versichert die Station sowie die Powerbanks auf eigene Kosten (Betriebshaftpflichtversi-
cherung).
We Charge besorgt die Bewerbung und die Vermarktung des Angebots auf eigene Kosten.
We Charge hat das ausdrückliche Recht, zur Erledigung ihrer vertragsgemässen Pflichten Hilfspersonen
beizuziehen.
6. Pflichten des Partners
Der Partner ist verpflichtet, die Powerbank-Station im Innen- oder Aussenbereich sichtbar aufzustellen
und während der Öffnungszeiten auf eigene Kosten an das Stromnetz anzuschliessen. Die Platzierung
sowie allfällige Umplatzierungen der Powerbank-Station erfolgt stets in Absprache mit We Charge.
Bei Unregelmässigkeiten oder Problemen informiert der Partner We Charge umgehend.
Der Partner stellt We Charge relevante Kundeninformationen (z.B. Feedbacks) zur Verfügung.
Auf den Powerbank-Stationen wird Werbung von Drittparteien geschaltet. Der Partner erklärt sich aus-
drücklich damit einverstanden. Er kann We Charge eine Blacklist übergeben mit Drittparteien, deren
Werbung er nicht wünscht. We Charge berücksichtigt dies entsprechend.
7. Laufzeit Vertrag
Dieser Vertrag hat unbeschränkte Laufzeit. We Charge und der Partner haben ein jederzeitiges Kündi-
gungsrecht, jeweils auf das Ende eines nachfolgenden Monats.
Nach Vertragsende ist der Partner verpflichtet, die Powerbank-Station samt den noch vorhandenen
Powerbanks entschädigungslos an We Charge herauszugeben. We Charge ist verpflichtet, die betref-
fende Powerbank-Station termingerecht, wie vereinbart, abzuholen.
8. Gewährleistung
We Charge verpflichtet sich, dem Partner eine funktionierende Powerbank-Station zur Verfügung zu
stellen und diese zu warten und funktionstüchtig zu erhalten. Überdies verpflichtet sich We Charge,
fehlende oder defekte Powerbanks regelmässig nachzuliefern resp. zu ersetzen.
Bei den angebotenen Powerbanks ist We Charge gegenüber dem Kunden die Vermieterin. Allfällige
Gewährleistungsansprüche hat der Kunde direkt gegenüber We Charge geltend zu machen. Bei über
die Station vermieteten Powerbanks gewährleistet We Charge dem Kunden, dass diese frei von Män-
geln ist.
Macht der Kunde gegenüber dem Partner Gewährleistungsansprüche geltend, verpflichtet sich We
Charge, den betreffenden Partner vollumfänglich schadlos zu halten.
AGB We Charge GmbH 2| 3
9. Haftung
Die Haftung von We Charge richtet sich nach dem schweizerischen Obligationenrecht.
10. Immaterialgüterrechte
Sämtliche Rechte an den Powerbank-Stationen und allfälligen Marken stehen We Charge zu oder We
Charge ist zu deren Benutzung vom jeweiligen Inhaber berechtigt.
Weder diese AGB noch dazugehörige Individualvereinbarungen haben die Übertragung von Immateri-
algüterrechten zum Inhalt, es sei denn, dies werde explizit erwähnt.
11. Änderungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von We Charge jederzeit geändert werden. Die
neue Version tritt durch Mitteilung per E-Mail oder Brief an den Partner in Kraft, wenn der Partner
nicht innert 30 Kalendertagen seit Mitteilung per E-Mail oder Brief widerspricht.
12. Datenschutz
Der Schutz von Personendaten des Partners ist We Charge wichtig. We Charge nimmt das Thema Da-
tenschutz ernst und achtet auf entsprechende Sicherheit. We Charge verarbeitet und pflegt Personen-
daten im Einklang mit den Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG), der Ver-
ordnung zum Bundesgesetz über den Datenschutz (VDSG), des Fernmeldegesetzes (FMG) und, soweit
anwendbar, anderen datenschutzrechtliche Bestimmungen, insbesondere der Datenschutzgrundver-
ordnung der Europäischen Union (DSGVO).
Der Partner ist damit einverstanden, dass We Charge seine Daten zur Durchführung von Werbemass-
nahmen (online oder print) gebraucht, insbesondere um ihm Informationen über Angebote zukom-
men zu lassen.
Der Partner hat die Möglichkeit, diesen Werbezwecken jederzeit zu widersprechen durch schriftliche
Mitteilung an We Charge.
13. Weitere Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig und/oder unwirksam sein,
bleibt die Gültigkeit und/oder Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmun-
gen unberührt. Die ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen werden durch solche ersetzt,
die dem Sinn und Zweck der ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen in rechtswirksamer
Weise wirtschaftlich am nächsten kommen. Das Gleiche gilt bei eventuellen Lücken der Regelung.
Im Falle von Streitigkeiten kommt ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss von
kollisionsrechtlichen Normen zur Anwendung.
Der Gerichtsstand ist Zürich.
Richterswil, 25. Oktober 2023
AGB We Charge GmbH 3| 3

Allgemeine GeschäftsbedingungenWe Charge GmbH – Webdesign

May 12, 2022
 — 
Jared Wilson

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der We Charge GmbH, Untermattstrasse 10a, 8805

Richterswil ZH (nachfolgend „We Charge“) für den gelten für den Geschäftsbereich Webdesign von We

Charge.

We Charge hat sich darauf spezialisiert, Websites zu programmieren und Webdesign-Dienstleistungen

zu erbringen. We Charge besitzt und betreibt dafür die Website www.we-charge.ch und verschiedene

Social-Media-Kanäle.

Als Kunde wird jede Person bezeichnet, welche mit We Charge geschäftliche Beziehungen pflegt. Die

Kunden von We Charge sind vornehmlich KMU.

Diese AGB gelten ausschliesslich. Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen AGB abweichende

Bedingungen bedürfen zu ihrer Geltung der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch We Charge.

Der Kunde bestätigt bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen von We Charge und bei der Nut-

zung von www.we-charge.ch bzw. bei Vertragsschluss, diese AGB umfassend anzuerkennen.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesen AGB bei Personenbezeichnungen und besonderen

Hauptwörtern die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbe-

handlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe

und beinhaltet keine Wertung.

2. Informationen auf www.we-charge.ch

www.we-charge.ch und die Social-Media-Kanäle von We Charge beinhalten Informationen über

Dienstleistungen. Preisänderungen sowie sonstige Änderungen bleiben vorbehalten. Alle Angaben

(Dienstleistungsbeschreibungen, Abbildungen, Filme und sonstige Angaben ausser Preise) sind nur als

Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften oder Ga-

rantien dar, ausser es ist explizit anders vermerkt. We Charge bemüht sich, sämtliche Angaben und

Informationen korrekt, vollständig, aktuell und übersichtlich bereitzustellen, jedoch kann We Charge

weder ausdrücklich noch stillschweigend dafür Gewähr leisten.

Sämtliche Angebote gelten als freibleibend und sind nicht als verbindliche Offerte zu verstehen.

3. Vertragsabschluss

Der Vertragsabschluss kommt durch Erwerb eines entsprechenden Leistungspakets über

www.we-charge.ch oder die Social-Media-Kanäle von We Charge oder über die Akzeptanz einer Of-

ferte von We Charge mittels gegenseitiger Unterzeichnung des Mandatsvertrags zustande. Der Vertrag

kommt ferner zustande, wenn der Kunde die von We Charge angebotenen Dienstleistungen in An-

spruch nimmt.

Ergibt sich nach Abschluss des Vertrages, dass die bestellte Dienstleistung nicht oder nicht vollständig

erbracht werden kann, ist We Charge berechtigt, vom gesamten Vertrag oder von einem Vertragsteil

zurückzutreten. Sollte die Zahlung des Kunden bereits bei We Charge eingegangen sein, wird die Zah-

lung dem Kunden zurückerstattet. Ist noch keine Zahlung erfolgt, wird der Kunde von der Zahlungs-

pflicht befreit. We Charge ist im Falle einer Vertragsauflösung zu keiner Ersatzlieferung und auch nicht

zu Schadenersatz verpflichtet.

4. Preise

Vorbehaltlich anderweitiger Offerten verstehen sich alle Preise netto in Schweizer Franken (CHF), ex-

klusive Mehrwertsteuer (MWST). Sämtlichen Preisen wird die gesetzliche Mehrwertsteuer zugeschla-

gen.

Fallen im Zuge der Auftragserfüllung durch We Charge Spesen an (Verpflegungsspesen, Reisespesen

etc.), werden diese zusätzlich zur vereinbarten Vergütung in Rechnung gestellt.

Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarten Preise gemäss Offerte.

Bei Leistungen basieren Offerte und Auftragsbestätigung auf einer problemlosen Auftragsabwicklung.

Ausserordentlicher Mehraufwand sowie nicht explizit offerierte und vereinbarte Sonderleistungen

werden zusätzlich mit CHF Betrag.

—/h (zzgl. MWST) in Rechnung gestellt.

Bei Abonnements hat We Charge das Recht, die Preise anzupassen, jeweils mit Gültigkeit auf die

nächste Laufzeit. Bei Preiserhöhungen hat der Kunde das Recht, auch ohne Einhaltung der dreimona-

tigen Frist den Vertrag bis spätestens zum Beginn der neuen Laufzeit schriftlich zu kündigen

(per E-Mail genügt).

5. Bezahlung

In der Regel zahlt der Kunde We Charge nach Vertragsschluss eine Vorauszahlung von 20 bis

30 % der voraussichtlichen Rechnungssumme, mit Zahlungsfrist fünf Tage ab Vertragsschluss.

Bei Zahlung mit Rechnung ist der Kunde verpflichtet, die von We Charge in Rechnung gestellten Be-

träge innert der auf der Rechnung angegebenen Frist zu bezahlen.

Wird die Rechnung nicht binnen vorgenannter Zahlungsfrist beglichen, gerät der Kunde automatisch

in Verzug, schuldet eine Mahngebühr von CHF 30.— sowie Verzugszinsen in der Höhe der gesetzlichen

5 %.

Bei Nichtbezahlung innert Frist ist We Charge berechtigt, jede weitere Leistung zu verweigern oder

vom Vertrag zurückzutreten.

Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Kunden gegen

We Charge ist nicht zulässig.

6. Pflichten von We Charge

Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung erfüllt We Charge seine Verpflichtung durch Erbringung

der vereinbarten Leistung. Ein Teil der Leistungen von We Charge wird online erbracht. Für alle weite-

ren Leistungen gilt der Sitz von We Charge als Erfüllungsort, es sei denn, es werden anderweitige Ver-

einbarungen getroffen.

Vereinbarte Lieferfristen werden nicht garantiert, können je nach Projekt ändern und berechtigen in

keinem Fall zu Schadenersatz. We Charge informiert den Kunden bei Verzögerungen.

We Charge führt nachträgliche Änderungsverlangen des Kunden aus, sofern diese ohne zusätzliche

Kosten oder Terminverschiebungen möglich ist. Fallen bei nachträglichen Änderungsverlangen zusätz-

liche Kosten an, teilt dies We Charge dem Kunden vorgängig mit und hat diese zusätzliche Kostenüber-

nahme der Kunde schriftlich zu bestätigen.

We Charge hat das ausdrückliche Recht, zur Erledigung seiner vertragsgemässen Pflichten Hilfsperso-

nen beizuziehen.

7. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Vorkehrungen, welche zur Erbringung der Dienstleistung durch

We Charge erforderlich sind, umgehend vorzunehmen. Der Kunde hat die Vorkehrungen am verein-

barten Ort zur vereinbarten Zeit und im vereinbarten Mass vorzunehmen. Je nach Umständen gehört

dazu das Erbringen geeigneter Informationen und Unterlagen für We Charge.

Der Kunde ist zur umfassenden und prompten Mitwirkung verpflichtet. Er hat We Charge jegliche im

Zusammenhang mit der Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Bilder und Texte unaufgefor-

dert, vollständig und inhaltlich korrekt zur Verfügung zu stellen. We Charge geht davon aus, dass die

gelieferten Unterlagen, Bilder und Texte richtig und vollständig sind sowie den gesetzlichen Mitwir-

kungs- und Auskunftspflichten entsprechen. Die Prüfung von deren Richtigkeit und Ordnungsmässig-

keit obliegt We Charge nur, wenn dies vorab schriftlich vereinbart wurde.

Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflicht, ist We Charge nicht verpflichtet, weitere Leistungen zu

erbringen und kann nach eigenem Ermessen vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde hat die Aufwen-

dungen von We Charge bis zu diesem Zeitpunkt ohne Abzug zu vergüten.

8. Projektübergabe und -abnahme

We Charge informiert den Kunden, sobald das Projekt fertiggestellt und übernahmebereit ist. Der

Kunde hat vier Wochen Zeit, mit We Charge ein Übernahmedatum zu vereinbaren. Kommt der Kunde

dieser Pflicht nicht nach, gilt das Projekt nach Ablauf einer Nachfrist von weiteren drei Wochen als

übergeben und abgenommen.

Bei allfälligen Mängeln ist We Charge verpflichtet, nachzubessern. Sämtliche übrigen Gewährleistungs-

rechte sowie Schadenersatzforderungen gemäss Art. 368 OR werden wegbedungen.

9. Dauer von Abonnements, Rücktritt und Kündigung

Erwirbt der Kunde ein Abonnement (insbesondere im Bereich Wartung in der Form von Paketen), so

verlängert sich dieses nach Ablauf der jeweiligen Laufzeit automatisch um eine weitere, gleiche Peri-

ode, wenn es nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird (per E-

Mail genügt).

Beide Parteien haben das Recht, jederzeit mit schriftlicher Erklärung vom Vertrag zurückzutreten (per

E-Mail genügt). Ein Rücktritt von We Charge zu Unzeiten ist nicht zulässig.

Bei Kündigung durch den Kunden hat We Charge Anspruch auf Vergütung ihrer bereits getätigten Auf-

wendungen. Bei Rücktritt des Kunden vor Beginn der Arbeiten von We Charge bleibt die Vorauszahlung

im Sinne einer pauschalen Umtriebsentschädigung geschuldet.

Nach Vertragsablauf oder nach Vertragsende gibt We Charge sämtliche ihm vom Kunden zur Verfü-

gung gestellten Unterlagen zurück und händigt dem Kunden sämtliche bis dahin erschaffene Arbeits-

ergebnisse aus.

10. Gewährleistung

We Charge haftet im Sinne von Art. 398 Abs. 2 OR respektive 368 OR für getreue und sorgfältige Aus-

führung der bei ihr bestellten Leistung.

Allfällige Mängel sind We Charge umgehend anzuzeigen.

11. Haftung

We Charge schliesst jede Haftung, unabhängig von ihrem Rechtsgrund, sowie Schadenersatzansprüche

gegen We Charge und allfällige Hilfspersonen und Erfüllungsgehilfen aus. Nach der Ablieferung der

jeweiligen Entwicklung ist der Kunde allein für deren korrekten Einsatz verantwortlich.

We Charge haftet insbesondere nicht für indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden, entgangenen

Gewinn oder sonstige Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden des Kunden. Ebenso besteht

keine Haftung von We Charge für Schäden aufgrund von vom Kunden gelieferten Unterlagen, Texten

und Bildern und für Inhalte, welche über Links auf der Website von We Charge erreicht werden kön-

nen. Vorbehalten bleibt eine weitergehende zwingende gesetzliche Haftung, beispielsweise für grobe

Fahrlässigkeit oder rechtswidrige Absicht.

12. Datenschutz

Der Schutz der Personendaten unserer Kunden ist We Charge wichtig. We Charge nimmt das Thema

Datenschutz ernst und achtet auf entsprechende Sicherheit. We Charge verarbeitet und pflegt perso-

nenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Datenschutz

(DSG), der Verordnung zum Bundesgesetz über den Datenschutz (VDSG), des Fernmeldegesetzes

(FMG) und, soweit anwendbar, anderen datenschutzrechtliche Bestimmungen, insbesondere der Da-

tenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (DSGVO).

Der Kunde nimmt zur Kenntnis und ist damit einverstanden, dass We Charge seine Personendaten zum

Zwecke der Erbringung ihrer Leistungen bearbeitet und auch an Dritte weitergibt. Der Kunde kann

dieser Zustimmung jederzeit schriftlich (per E-Mail genügt) widersprechen.

Der Kunde ist damit einverstanden, dass We Charge seine Daten zur Durchführung von Werbemass-

nahmen (online oder print) gebraucht, insbesondere um ihm Informationen über Angebote zukom-

men zu lassen.

Der Kunde hat die Möglichkeit, diesen Werbezwecken jederzeit zu widersprechen durch Mitteilung an

We Charge.

13. Immaterialgüterrechte

Sämtliche Rechte an den Leistungen, Werken und allfälligen Marken stehen We Charge zu.

Weder diese AGB noch dazugehörige Individualvereinbarungen haben die Übertragung von Immateri-

algüterrechten zum Inhalt, es sei denn, dies werde explizit erwähnt.

Verwendet der Kunde im Zusammenhang mit We Charge Inhalte, Texte oder bildliches Material, an

welchem Dritte ein Schutzrecht haben, hat der Kunde sicherzustellen, dass keine Schutzrechte Dritter

verletzt werden. Wird We Charge diesbezüglich von Dritten in die Pflicht genommen, ist der Kunde

verpflichtet, We Charge schadlos zu halten.

Der Kunde gewährleistet zu jedem Zeitpunkt, dass er an den von ihm We Charge zur Verfügung ge-

stellten Testmaterial, Bildmaterial und Videomaterial verfügungs- und nutzungsbefugt ist.

14. Änderungen

Der Schutz der Personendaten unserer Kunden ist We Charge wichtig. We Charge nimmt das Thema

Datenschutz ernst und achtet auf entsprechende Sicherheit. We Charge verarbeitet und pflegt perso-

nenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Datenschutz

(DSG), der Verordnung zum Bundesgesetz über den Datenschutz (VDSG), des Fernmeldegesetzes

(FMG) und, soweit anwendbar, anderen datenschutzrechtliche Bestimmungen, insbesondere der Da-

tenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (DSGVO).

Der Kunde nimmt zur Kenntnis und ist damit einverstanden, dass We Charge seine Personendaten zum

Zwecke der Erbringung ihrer Leistungen bearbeitet und auch an Dritte weitergibt. Der Kunde kann

dieser Zustimmung jederzeit schriftlich (per E-Mail genügt) widersprechen.

Der Kunde ist damit einverstanden, dass We Charge seine Daten zur Durchführung von Werbemass-

nahmen (online oder print) gebraucht, insbesondere um ihm Informationen über Angebote zukom-

men zu lassen.

Der Kunde hat die Möglichkeit, diesen Werbezwecken jederzeit zu widersprechen durch Mitteilung an

We Charge.

15. Vertraulichkeit

Beide Parteien, sowie deren Hilfspersonen, verpflichten sich, sämtliche Informationen, welche im Zu-

sammenhang mit den Leistungen von We Charge unterbreitet oder angeeignet wurden, und welche

nicht öffentlich bekannt sind, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendigung

des Vertrages bestehen.

Die We Charge ist berechtigt, erteilte Aufträge und Arbeitsresultate im Sinne von Referenzangaben

anzuführen und dabei den Namen des Kunden zu nennen sowie allenfalls dessen Logo abzubilden.

16. Höhere Gewalt

Wird die fristgerechte Erfüllung durch We Charge, deren Lieferanten oder beigezogene Dritte infolge

höherer Gewalt verunmöglicht, so ist We Charge berechtigt, sofort vom Vertrag zurücktreten. We

Charge hat dem Kunden bereits geleistetes Entgelt für noch nicht geleistete Leistungen vollumfänglich

zurückzuerstatten.

Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche infolge höherer Gewalt sind aus-

geschlossen.

17. Weitere Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig und/oder unwirksam sein,

bleibt die Gültigkeit und/oder Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmun-

gen unberührt. Die ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen werden durch solche ersetzt,

die dem Sinn und Zweck der ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen in rechtswirksamer

Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt bei eventuellen Lücken der Regelung.

Im Falle von Streitigkeiten kommt ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss von

kollisionsrechtlichen Normen zur Anwendung.

Gerichtsstand ist Zürich.

Richterswil, 1. Juli 2024

12. Datenschutz

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von We Charge jederzeit geändert werden. Die

neue Version tritt durch Publikation auf www.we-charge.ch in Kraft.

Für die Kunden gilt grundsätzlich die Version der AGB, welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses

in Kraft ist, es sei denn, der Kunde habe einer neueren Version der AGB zugestimmt.

12. Datenschutz

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von We Charge jederzeit geändert werden. Die

neue Version tritt durch Publikation auf www.we-charge.ch in Kraft.

Für die Kunden gilt grundsätzlich die Version der AGB, welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses

in Kraft ist, es sei denn, der Kunde habe einer neueren Version der AGB zugestimmt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen
We Charge GmbH – Social-Media-Marketing

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der We Charge GmbH, Untermattstrasse 10a, 8805
Richterswil ZH (nachfolgend „We Charge“) für den gelten für den Geschäftsbereich Social-Media-Mar-
keting von We Charge.
We Charge hat sich darauf spezialisiert, Unternehmen in die digitale Sichtbarkeit zu bringen, um die
Kundengewinnung zu steigern. We Charge erbringt für ihre Kunden Dienstleistungen im Bereich Mar-
keting, insbesondere Beratung, Social-Media-Marketing und Webdesign. We Charge besitzt und be-
treibt dafür die Website www.we-charge.ch und verschiedene Social-Media-Kanäle.
Als Kunde wird jede Person bezeichnet, welche mit We Charge geschäftliche Beziehungen pflegt. Die
Kunden von We Charge sind vornehmlich KMU.
Diese AGB gelten ausschliesslich. Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen AGB abweichende
Bedingungen bedürfen zu ihrer Geltung der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch We Charge.
Der Kunde bestätigt bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen von We Charge und bei der Nut-
zung von www.we-charge.ch bzw. bei Vertragsschluss, diese AGB umfassend anzuerkennen.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesen AGB bei Personenbezeichnungen und besonderen
Hauptwörtern die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbe-
handlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe
und beinhaltet keine Wertung.
2. Informationen von We Charge
www.we-charge.ch und die Social-Media-Kanäle von We Charge beinhalten Informationen über
Dienstleistungen. Preisänderungen sowie sonstige Änderungen bleiben vorbehalten. Alle Angaben
(Dienstleistungsbeschreibungen, Abbildungen, Filme und sonstige Angaben ausser Preise) sind nur als
Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften oder Ga-
rantien dar, ausser es ist explizit anders vermerkt. We Charge bemüht sich, sämtliche Angaben und
Informationen korrekt, vollständig, aktuell und übersichtlich bereitzustellen, jedoch kann We Charge
weder ausdrücklich noch stillschweigend dafür Gewähr leisten.
Sämtliche Angebote gelten als freibleibend und sind nicht als verbindliche Offerte zu verstehen.
3. Vertragsabschluss
Der Vertragsabschluss kommt durch Erwerb eines entsprechenden Leistungspakets über
www.we-charge.ch oder die Social-Media-Kanäle von We Charge oder über die Akzeptanz einer Of-
ferte von We Charge mittels gegenseitiger Unterzeichnung des Mandatsvertrags zustande. Der Vertrag
kommt ferner zustande, wenn der Kunde die von We Charge angebotenen Dienstleistungen in An-
spruch nimmt.
Ergibt sich nach Abschluss des Vertrages, dass die bestellte Dienstleistung nicht oder nicht vollständig
erbracht werden kann, ist We Charge berechtigt, vom gesamten Vertrag oder von einem Vertragsteil
zurückzutreten. Sollte die Zahlung des Kunden bereits bei We Charge eingegangen sein, wird die Zah-
lung dem Kunden zurückerstattet. Ist noch keine Zahlung erfolgt, wird der Kunde von der Zahlungs-
pflicht befreit. We Charge ist im Falle einer Vertragsauflösung zu keiner Ersatzlieferung und auch nicht
zu Schadenersatz verpflichtet.
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4. Preise
Vorbehaltlich anderweitiger Offerten verstehen sich alle Preise netto in Schweizer Franken (CHF), ex-
klusive Mehrwertsteuer (MWST). Sämtlichen Preisen wird die gesetzliche Mehrwertsteuer zugeschla-
gen.
Fallen im Zuge der Auftragserfüllung durch We Charge Spesen an (Verpflegungsspesen, Reisespesen
etc.), werden diese zusätzlich zur vereinbarten Vergütung in Rechnung gestellt.
5. Bezahlung
Dem Kunden stehen die in der jeweiligen Offerte angegebenen Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Insbesondere bei Marketing-Kampagnen hinterlegt der Kunde seine Kreditkartenangaben und ist We
Charge berechtigt, das anfallende Entgelt dem Kunden hierüber direkt zu belasten.
Die anfallenden Gebühren der Social-Media-Kanäle werden dem Kunden durch diese direkt belastet.
Der Kunde gewährt We Charge jeweils einen Administratoren-Zugang zu den betreffenden Social-Me-
dia-Plattformen.
We Charge steht es frei, die Zahlungsart verbindlich festzulegen.
Bei Zahlung per Rechnung oder Banküberweisung gilt die in der jeweiligen Rechnung angegebene Zah-
lungsfrist.
Wird die Rechnung nicht binnen der angegebenen Zahlungsfrist beglichen, wird der Kunde abgemahnt.
Begleicht der Kunde die Rechnung nicht binnen der angesetzten Mahnfrist, fällt er automatisch in Ver-
zug und schuldet eine Mahngebühr von CHF 30.—. Ab Zeitpunkt des Verzugs schuldet der Kunde zu-
dem Verzugszinsen in der Höhe der gesetzlichen 5 %.
We Charge behält sich vor, jederzeit ohne Angabe von Gründen Vorauskasse oder Akontozahlungen
zu verlangen.
Bei Nichtbezahlung innert Frist ist We Charge berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Leistun-
gen nicht zu erbringen.
Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Kunden gegen
We Charge ist nicht zulässig.
6. Pflichten von We Charge
Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung erfüllt We Charge ihre Verpflichtung durch Erbringung
der vereinbarten Dienstleistung. Die Dienstleistungen von We Charge werden in der Regel online er-
bracht. Für alle weiteren Dienstleistungen gilt der Sitz von We Charge als Erfüllungsort, es sei denn es
werden anderweitige Vereinbarungen getroffen.
Resultieren bei unverschuldeter Arbeitsverhinderung bei We Charge Terminverzögerungen, so hat dies
der Kunde hinzunehmen, ohne Kosten- und Haftungsfolgen zulasten von We Charge.
We Charge hat das ausdrückliche Recht, zur Erledigung ihrer vertragsgemässen Pflichten Hilfspersonen
beizuziehen.
7. Social-Media-Kampagnen
Social-Media-Kampagnen werden stets mit einer Vorlaufzeit geplant, um die Kampagne detailliert vor-
bereiten zu können. Fällt diese Vorlaufzeit aufgrund von Gegebenheiten, welche der Kunde zu vertre-
ten hat, zu kurz aus oder ändern sich die Anforderungen des Kunden während dieser Vorlaufzeit, lehnt
We Charge jegliche Haftung ab.
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Sobald eine Kampagne gestartet ist, stellt We Charge sicher, dass sämtliche Inhalte gemäss den Vor-
gaben des Kunden generiert werden.
Posts sind nicht an genaue Daten oder Zeiten gebunden. Entsprechend kann We Charge das genaue
Timing der Beiträge und Posts nicht garantieren. Der Kunde ist jedoch gehalten, für seine Beiträge und
Posts nach Möglichkeit ein gutes Timing zu wählen.
Im Falle besonderer Dringlichkeit bei Social-Media-Kampagnen ermächtigt der Kunde We Charge, nach
eigenem Ermessen im Interesse des Kunden zu handeln. We Charge informiert stets den Kunden im
Nachhinein.
We Charge erinnert den Kunden rechtzeitig an bevorstehende Kampagnenmeilensteine, kann jedoch
für Verzögerungen nicht haftbar gemacht werden.
We Charge ist in keinem Fall verantwortlich für die Qualität und Rechtmässigkeit der Inhalte der Bei-
träge und der Posts durch den Kunden.
We Charge kann keine Exklusivität der Beiträge und Posts garantieren.
8. Pflichten des Kunden
Die Dienstleistungen, der Nutzen und die Zielerreichung von We Charge hängen massgeblich von der
Mitwirkung des Kunden ab. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Vorkehrungen, welche zur Erbringung
der Dienstleistung durch We Charge erforderlich sind, zeitgerecht vorzunehmen. Er hat die Vorkeh-
rungen am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit und im vereinbarten Mass vorzunehmen. Je nach
Umständen gehört dazu das zeitnahe Fällen von Entscheiden sowie das Erbringen geeigneter Informa-
tionen und zur Verfügung stellen von Unterlagen für We Charge.
Der Kunde ist zur umfassenden und prompten Mitwirkung verpflichtet. Er hat We Charge jegliche im
Zusammenhang mit der Dienstleistungserbringung erforderlichen Unterlagen unaufgefordert, voll-
ständig und inhaltlich korrekt zu übergeben und Informationen zu geben. Der Kunde hat insbesondere
genügend Material und Content zur Verfügung zu stellen, damit We Charge ihre Leistungen erbringen
kann.
We Charge geht davon aus, dass die gelieferten Informationen und Unterlagen richtig und vollständig
sind sowie den gesetzlichen Mitwirkungs- und Auskunftspflichten entsprechen. Die Prüfung der Rich-
tigkeit und Ordnungsmässigkeit von Informationen, Unterlagen und Zahlen des Kunden obliegt We
Charge nur, wenn dies vorab schriftlich vereinbart wurde.
Der Kunde hat die ihm mitgeteilten Login-Daten und Passwörter vor unberechtigtem Zugriff zu schüt-
zen. Er hat Passwörter geheim zu halten.
Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nur verspätet nach, ist We Charge berech-
tigt, vereinbarte Termine entsprechend hinauszuschieben oder vom Vertrag zurückzutreten, mit den
Folgen gemäss Ziff. 9 nachfolgend. Die bei Projektabschluss geschuldete Gebühr ist diesfalls dennoch
zum Zeitpunkt des ursprünglich geplanten Abschlusstermins fällig.
9. Laufzeit und Rücktritt
Die von We Charge angebotenen Verträge haben eine feste Laufzeit ohne automatische Verlängerung.
Eine Kündigungsmöglichkeit besteht nicht. Verzichtet der Kunde auf die Leistungen von We Charge,
bleibt das vereinbarte Entgelt geschuldet. Eine Rückerstattung des bereits bezahlten Entgelts erfolgt
nicht.
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10. Gewährleistung
We Charge ist bestrebt, qualitativ hochwertige Dienstleistungen zu erbringen. We Charge haftet im
Sinne von Art. 398 Abs. 2 OR für getreue und sorgfältige Ausführung der bei ihr bestellten Dienstleis-
tung.
Allfällige Mängel sind We Charge umgehend anzuzeigen.
11. Haftung
We Charge schliesst jede Haftung, unabhängig von ihrem Rechtsgrund, sowie Schadenersatzansprüche
gegen We Charge und allfällige Hilfspersonen und Erfüllungsgehilfen, aus. We Charge haftet insbeson-
dere nicht für indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Perso-
nen-, Sach- und reine Vermögensschäden des Kunden oder von Dritten. Weiter haftet We Charge nicht
bei Ausfall von Tools von Drittanbietern (Website Baukasten, CRM, Newsletter, etc.).
Bringt der Kunde nicht genügend Material und Content für Social Media bei, ist diesbezüglich jegliche
Haftung von We Charge ausgeschlossen.
Vorbehalten bleibt eine weitergehende zwingende gesetzliche Haftung, beispielsweise für grobe Fahr-
lässigkeit oder rechtswidrige Absicht.
12. Immaterialgüterrechte
Sämtliche Rechte an den Dienstleistungen, Produkten, Inhalten und allfälligen Marken stehen We
Charge zu oder We Charge ist zu deren Benutzung vom Inhaber berechtigt.
Weder diese AGB noch dazugehörige Individualvereinbarungen haben die Übertragung von Immateri-
algüterrechten zum Inhalt, es sei denn dies werde explizit erwähnt.
Zudem ist jegliche Weiterverwendung, Veröffentlichung und das Zugänglichmachen von Informatio-
nen, Bildern, Texten oder Sonstigem, was der Kunde im Zusammenhang mit der Dienstleistung von We
Charge erhält, untersagt, es sei denn es werde von We Charge explizit genehmigt.
Verwendet der Kunde im Zusammenhang mit We Charge Inhalte, Texte oder bildliches Material, an
welchem Dritte ein Schutzrecht haben, hat der Kunde sicherzustellen, dass keine Schutzrechte Dritter
verletzt werden. Wird We Charge diesbezüglich von Dritten in die Pflicht genommen, ist der Kunde
verpflichtet, We Charge vollumfänglich schadlos zu halten.
13. Änderungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von We Charge jederzeit geändert werden. Die
neue Version tritt durch Publikation auf www.we-charge.ch und Mitteilung an den Kunden per E-Mail
in Kraft, sofern dieser nicht innerhalb von 14 Tagen seit Erhalt per E-Mail widerspricht.
14. Vertraulichkeit
Beide Parteien, sowie deren Hilfspersonen, verpflichten sich, sämtliche Informationen, welche im Zu-
sammenhang mit den Leistungen von We Charge unterbreitet oder angeeignet wurden, als vertraulich
bezeichnet werden oder vertraulichen Charakter haben, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt
auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen.
Die Parteien kommunizieren auch elektronisch miteinander. Der Kunde ist damit ausdrücklich einver-
standen. Wünscht der Kunde hierfür erhöhte Sicherheitsvorkehren, teilt er dies We Charge vorgängig
mit.
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We Charge ist es gestattet, den Namen und das Logo des Kunden als Referenz zu benutzen.
15. Höhere Gewalt
Wird die fristgerechte Erfüllung durch We Charge, deren Lieferanten oder beigezogenen Dritten in-
folge höherer Gewalt (Kriege, Naturkatastrophen, Pandemien etc.) verunmöglicht, so ist We Charge
berechtigt, den Liefertermin entsprechend nach hinten zu verschieben oder vom Vertrag zurücktreten.
We Charge hat dem Kunden bereits geleistetes Entgelt für noch nicht geleistete Dienstleistungen voll-
umfänglich zurückzuerstatten. Bis zu diesem Zeitpunkt von We Charge erbrachten Dienstleistungen
hat der Kunde vollumfänglich zu entgelten.
Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche infolge höherer Gewalt sind aus-
geschlossen.
16. Datenschutz
Der Schutz der Personendaten ist We Charge wichtig. We Charge nimmt das Thema Datenschutz ernst
und achtet auf entsprechende Sicherheit. We Charge verarbeitet und pflegt personenbezogene Daten
im Einklang mit den Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG), der Verordnung
zum Bundesgesetz über den Datenschutz (VDSG), des Fernmeldegesetzes (FMG) und, soweit anwend-
bar, anderen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung
der Europäischen Union (DSGVO).
Der Kunde ist damit einverstanden, dass We Charge seine Daten zur Durchführung von Werbemass-
nahmen (online oder print) gebraucht, insbesondere um ihm Informationen über Angebote zukom-
men zu lassen.
Der Kunde hat die Möglichkeit, diesen Werbezwecken jederzeit zu widersprechen durch Mitteilung an
We Charge.
Im Übrigen wird auf die Datenschutz-Erklärung von We Charge, einsehbar auf www.we-charge.ch, ver-
wiesen.
17. Weitere Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig und/oder unwirksam sein,
bleibt die Gültigkeit und/oder Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmun-
gen unberührt. Die ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen werden durch solche ersetzt,
die dem Sinn und Zweck der ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen in rechtswirksamer
Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt bei eventuellen Lücken der Regelung.
Im Falle von Streitigkeiten kommt ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss von
kollisionsrechtlichen Normen zur Anwendung. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Ver-
träge über den internationalen Produktekauf (SR 0.221.221.1) wird explizit ausgeschlossen.
Der Gerichtsstand ist Zürich.
Richterswil, 1. Juli 2024
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Allgemeine Geschäftsbedingungen we-charge Gmbh


1. Geltungsbereich und Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der We Charge GmbH, Untermattstrasse 10a, 8805
Richterswil, (nachfolgend „We-charge“) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen von We Charge
mit ihren Partnern.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesen AGB bei Personenbezeichnungen und
besonderen Hauptwörtern die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne
der Gleichbe- handlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur
redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
2. Vertragsabschluss
Der Werbevertrag zwischen dem Werbekunden und der We-charge kommt entweder mündlich durch
telefonischen Vertragsabschluss mit T onbandaufzeichnung und anschliessender schriftlicher
Ausfertigung des Werbevertrages und/oder durch schriftliche Unterzeichnung des Werbevertrages
durch den Werbekunden zustande. Der Werbekunde stimmt einer T onbandaufzeichnung und
Verwertung zu Beweiszwecken ausdrücklich zu. we-charge hat das Recht, nach Prüfung der
Vertragsangaben des Werbekunden vom Werbevertrag ohne Angabe von Gründen innert 10
Arbeitstagen nach Vertragsabschluss zurückzutreten.
3. Vertragsgegenstand
Durch den Vertragsabschluss erwirbt der Werbekunde von der We-charge das entgeltliche und
nicht-exklusive Recht, für den vereinbarten Zeitraum an den vereinbarten Standorten der
Standortgeber auf einem Werbeplatz der Bildschirme von der we-charge gmbh oder denjenigen der
Partnerunterneh- men der we-charge(«Partner») Werbung zu schalten. Die Bildschirme verbleiben
dabei im Eigentum der we-charge GmbH oder dem Partner. Vom Vertragsgegenstand ausdrücklich
ausgeschlossen ist Werbung mit Inhalten oder für Produkte, die we-charge, den Partner oder den
Standortgeber in irgendeiner Weise konkurrenzieren oder welche sittenwidrig sind. In diesen Fällen
hat we-charge, der Partner und/oder der Standortgeber das Recht, solche Werbung schriftlich zu
untersagen bzw. die Aufschaltung zu verweigern. Der Betrieb des Werbenetzwerkes von we-charge
bzw. dem Partner ist auf zuverlässige und hohe Verfügbarkeit (min- destens 90%) der Leistung
ausgelegt. we-charge bietet jedoch keinerlei Gewähr für eine störungsfreie Ausstrahlung der
Werbung.
4. Kosten
Das Entgelt für die vereinbarte Werbung ist vom Werbekunden jeweils vor Werbebeginn im Voraus an
we-charge zu überweisen. Bei nicht vollständig überwiesenem Werbeentgelt (auch eines
Teilzahlungsbetrages) hat we-charge das Recht, das Vertragsverhältnis ohne weitere Verpflichtungen
für we-charge fristlos zu beenden, die Gesamtforderung in Rechnung zu stellen bzw. die Werbung zu
deinstallieren. We-charge behält sich in diesem Falle das Recht vor, weitergehende
Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Für Mahnungen kann eine Umtriebs- Entschädigung
von CHF 20 eingefordert werden.Das Aufspielen von Werbung auf Bildschirme und die damit
verbundenen Kosten trägt die We-Charge. Das mehrmalige Wechseln der Werbung ist bis zu 3-mal
möglich. Damit soll dem Werbekunden die Möglichkeit gegeben werden, Aktionen, Saisonverkäufe,
Kampagnen etc. unterschiedlich zu bewerben. Die für das Aufstellen, den laufenden Betrieb, den
Unterhalt, die Wartung und die Reparatur der Bildschirme entstehenden Kosten trägt We-charge bzw.
der Partner während der gesamten Vertragslaufzeit.
5. Pflichten des Werbekunden
Damit die Werbung zeitgerecht aufgeschaltet werden kann, muss der Werbekunde die benötigten
Materialien im richtigen Format zeitgerecht zur Verfügung stellen. Es handelt sich bei der
Screenwerbung um eine einfache Bildabfolge ohne Ton. D.h. Dateien oder fertige Videos sind
spätestens 10 Kalendertage vor dem Startdatum der Werbung an we-charge einzusenden. Schickt
der Werbekunde das benötigte Material zur Erstellung der Werbung nicht rechtzeitig an we-charge ein
(die Beweispflicht obliegt dem Werbekunden), so ist der Werbekunde dennoch ab dem vereinbarten
Startdatum zur Zahlung des gesamten Entgelts und Einhaltung des Vertrages verpflichtet. Der
Werbekunde hat insbesondere keinen Anspruch auf eine Anpassung der Vertragslaufzeit oder
Rückerstattung bereits bezahlter Beträge.
6. Haftung und Verantwortung des Werbekunden
Der Werbekunde bestätigt mit Vertragsunterzeichnung, dass er sämtliche erforderlichen Rechte an
den we-charge zur Verfügung gestellten Daten besitzt und frei und uneingeschränkt darüber verfügen
kann. Der Werbekunde verpflichtet sich, we-charge von sämtlichen Ansprüchen Dritter schadlos zu
halten und sämtliche Kosten (inkl. Abwehrkosten) zu übernehmen, soweit we-charge aufgrund der
Verwendung der Materialien ein Schaden entsteht. we-charge übernimmt keinerlei Haftung aufgrund
von verspäteter oder fehlerhaft aufgeschalteter Werbung sowie bei Unmöglichkeit der Leistung. Die
Haftung von we-charge für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
7. Pflichten von We Charge
We-charge verpflichtet sich, die vom Kunden erworbenen Werbeanzeigen auf den Screens zu
schalten. Wir setzen alles daran, sicherzustellen, dass die Anzeigen optimal präsentiert werden, indem
wir sie alle 3 Minuten mehr als 400 Mal am Tag abspielen. Wir bemühen uns, sicherzustellen, dass die
Anzeigen rechtzeitig aktualisiert werden und den vereinbarten Qualitätsstandards entsprechen. Unser
Ziel ist es, eine effektive und ansprechende Plattform für die Präsentation der Werbung zu bieten.
8.Schlussbestimmungen
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ein integraler Bestandteil des
Werbevertrages. Der Werbevertrag mitsamt Geschäftsbe- dingungen unterliegt ausschliesslich
Schweizer Recht, unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Bestimmungen sowie unter Ausschluss des
UN-Kauf- rechts (CISG). We-charge hat das Recht, den Werbekunden auch an seinem Sitz zu
belangen. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
Der Gerichtsstand ist Zürich.
Richterswil, 25. Oktober 2023
AGB We Charge GmbH